Auszug aus der Vereinssatzung der
St. Antonius Schützenbruderschaft
Niederkrüchten 1430 e.V.
Als Anlage zur Tagesordnung zur außerordentlichen
Mitgliederversammlung am 25. April 2008
Zu Tagesordnungspunkt 6 „Satzungsänderung“:
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied können männliche Personen christlichen Glaubens werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
unbescholten und bereit sind, sich zum Inhalt dieser Satzung zu verpflichten.
Mitglieder der Jungschützenabteilung können mit Beginn des 17. Lebensjahres auf
Antrag vollberechtigte Mitglieder werden. Sie sind voll beitragspflichtig und
stimmberechtigt.